Felderprobung PM-Sensor
Thema: Felderprobung von Partikelsensoren im Off-Road Bereich
Projektdauer: 1. März 2007 – 31. August 2008
Projektstand: abgeschlossen
Beim Einsatz dieselmotorbetriebener Fahrzeuge und Flurförderzeuge in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen sind wirkungsvolle Maßnahmen zur Minderung von Partikelemissionen zu treffen. Strenge Vorschriften diesbezüglich sind in der TRGS (Technische Regel für Gefahrstoffe) Nr. 554 „Abgase von Dieselmotoren“ [1] enthalten. Es wird der Einsatz von Dieselpartikelfilter (DPF) vorgeschrieben, deren Abscheidegrad im Sinne dieser TRGS dauerhaft größer als 90% ist. Die Überwachung des Filterwirkungsgrades durch die übliche Differenzdruckmessung ist nicht ausreichend. Daraus leitet sich die Forderung nach einem effektiven Überwachungskonzept für die DPF-Funktion ab. Eine wichtige Komponente dieser Funktionsüberwachung ist ein Partikelsensor.
Im Rahmen einer Felderprobung an Off-Road-Maschinen und bei zusätzlichen Prüfstandsmessungen sind zwei Partikelsensortypen hinsichtlich ihrer Eignung zur DPF-Funktionsüberwachung und für die Anforderungen zukünftiger On-Board-Diagnose-Systeme (OBD-Systeme) für arbeitsschutzrelevante Anwendungen untersucht worden.
Dieses Forschungsvorhaben des FAD e.V. wurde vom FAD e.V., dem Forschungsinstitut Fahrzeugtechnik der HTW Dresden (FH), sowie von Herrn Prof. Dr.-Ing. G. Hauser und Frau Dr.-Ing. V. Wilms bearbeitet.
Für die finanzielle Förderung des Projekts danken wir der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der K+S Aktiengesellschaft und der Bergbau- und Steinbruchs-Berufsgenossenschaft.
Wir danken ebenfalls der Deutsche Gesellschaft für Bau und Betrieb von Endlagern (Schachtanlage Konrad), dem Bundesamt für Strahlenschutz, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen, der Heraeus Sensor Technology GmbH und der Liebherr Hydraulikbagger GmbH für die freundliche Unterstützung des Projektes.
[1] Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 554 „Abgase von Dieselmotoren“, Ausgabe Oktober 2008, GMBl Nr. 56-58 vom 8. Dezember 2008, S. 1179